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Sa
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Mai '07

G-8 und Unterbindungsgewahrsam

Bundesinnenminister Schäuble hat verkündet, die Polizeigesetze der Länder sehen
den sogenannten “Unterbindungsgewahrsam” vor.
Danach kann auf Verdacht, je nach Bundesland, ein Demonstrant bis zu 14 Tagen,
in Polizeigewahrsam genommen werden.

Im Privaten Bereich ist dies nicht möglich!
Wenn ein Opfer Anzeige erstattet, weil es bedroht wird, gilt bis zum Vollzug der Straftat
die Unschuldsvermutung.
Wenn es um die Umsetzung von Regierungsinteressen gilt, sieht die Rechtslage wohl anders
aus.

Dieser Eintrag wurde verfasst am Samstag, 12. Mai 2007 um 12:55 und in der Kategorie Allgemeines und Sonstiges abgelegt. Antworten auf diesen Beitrag kannst du mit dem RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst außerdem einen Kommentar abgeben oder einen Trackback von deinem Blog senden.

1 Kommentar »

Ein Kommentar zu “G-8 und Unterbindungsgewahrsam”

  1. Tilmann meint:

    “Unterbindungsgewahrsam” – das ist das neue Wort für “Schutzhaft”, welche beim Adolf eingeführt wurde.

    Antifaschismus bedeutet heute, dem brD-System entgegenzutreten. Und nicht etwa, anderen Kameraden von der Systemopposition.

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