Bundesinnenminister Schäuble hat verkündet, die Polizeigesetze der Länder sehen
den sogenannten “Unterbindungsgewahrsam” vor.
Danach kann auf Verdacht, je nach Bundesland, ein Demonstrant bis zu 14 Tagen,
in Polizeigewahrsam genommen werden.
Im Privaten Bereich ist dies nicht möglich!
Wenn ein Opfer Anzeige erstattet, weil es bedroht wird, gilt bis zum Vollzug der Straftat
die Unschuldsvermutung.
Wenn es um die Umsetzung von Regierungsinteressen gilt, sieht die Rechtslage wohl anders
aus.



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